ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines
Berechnungsgrundlage ist unsere jeweils gültige Preisliste. Eventuelle Abweichungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Kunde und der Dritte gesamtschuldnerisch. Alle Preise gelten ab Hamburg. Kosten für Auf- und Abbau sind nicht inbegriffen und werden gesondert berechnet. Ein Umbau der Leihgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte nur in unseren Studioräumen verwendet werden.

Mietzeit
Die Mietpreise beziffern sich nach der derzeit gültigen Preisliste und gelten ab dem vereinbarten Zeitpunkt gemäß der Buchung durch den Kunden. Von uns nicht verschuldeter oder verspäteter Produktionsbeginn bzw. –Unterbrechungen werden voll berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen oder halben Stunden aufgerundet. Bei längerer Mietdauer ist die Vereinbarung von Pauschalpreisen möglich. Die Regelmietzeit beträgt 9 Stunden, von 9.00 – 18.00 Uhr. Zeitliche Überschreitungen der Tagesmietzeit werden gemäß den Preislisten belastet. Am Wochenende bzw. Feiertag ist das Studio zu räumen oder gegen Wochenendgebühr durchgehend anzumieten.

Bezahlung
Der Mietpreis ist sofort und in voller Höhe zu entrichten. Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.

Eigentumsvorbehalt
Alle von uns vermieteten Geräte bleiben uneingeschränkt unser Eigentum. Verkauf, Vermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht gestattet. Verkaufte Geräte und Waren sowie bearbeitete Bildträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sicherheitsübereignung oder Verpfändung unserer Geräte und Materialien sind nicht zulässig.

Termine und Nutzung der Räumlichkeiten und der technischen Einrichtungen
Die Räume und Geräte dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht, ist aber im Rahmen des durchführbaren prinzipiell möglich. Vereinbarte Termine müssen spätestens 7 Tage vor geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden, da sonst die volle Berechnung entsprechend unserer Preisliste fällig wird.

Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis und Studioaufsicht erforderlich. Der Mieter haftet auch dann für alle entstehenden Schäden. In sämtlichen, dem Kunden überlassenen Räumen, behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.

Das Recht zur Nutzung während der Mietzeit steht ausschließlich dem Mieter zu. Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll erstellt, welches den Zustand der Mietsache dokumentiert. Bei Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, welches den Zustand der Mietsache dokumentiert.

Nach Beendigung der Mietzeit wird die Mietsache von dem Mieter aufgeräumt, gereinigt und in dem ursprünglichen Zustand zurückgegeben, sofern nicht anders vereinbart. Der Mieter hat sich bei Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume, Gegenstände und des Zubehörs, wie der vereinbarten Extras zu überzeugen. Mögliche Mängel oder Fehlbestände sind bei Übergabe zu rügen. Ohne einen entsprechenden Vermerk ist dem Übergabeprotokoll gilt der Zustand der Mietsache als von ihm anerkannt. Der Mieter ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Räume und Gegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

Urheberrecht
Der Kunde ist verpflichtet, für alle die in unseren Räumen zur Bearbeitung und Herstellung von Bildaufnahmen erforderlichen Urheberrechte, Leistungsschutz oder sonstige Rechte auf eigene Rechnung ordnungsgemäß zu erwerben und bestätigt dies mit annehmen der Mietbedingungen.

Versicherung und Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er ist verpflichtet, dass gesamte Material während der Leihdauer gegen alle Risiken zu versichern bzw. selbst in die Haftung einzutreten. Entstehende Unkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für alle während der Leihdauer entstandenen Schäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres Personals verursacht wurden.

Für Kundeneigentum wird keine Haftung übernommen.
Für mitgebrachte Gegenstände jeder Art besteht kein Versicherungsschutz und wir übernehmen auch keinerlei Haftung. Der Kunde haftet für Sachschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Besucher in unseren Räumen bzw. an den Produktionsorten entstehen. Er befreit uns von der Haftung aller Schäden, die an der Produktion beteiligten Personen oder Besuchern in unseren Räumen zustoßen. Schadensfälle, Defekte oder Verlust der gemieteten Geräte nebst Zubehör sind uns unverzüglich zu melden. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder nicht normaler Abnutzung der Geräte eine Reparatur fällig, geht diese zu Lasten des Kunden. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Für unser Personal haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Preise
Unsere Mietpreise für die einzelnen Räumlichkeiten finden Sie unter "Foto & Film" bzw. "Ihr Event". Die Preise gelten für das laufende Jahr. Pro Jahr erlauben wir uns optional eine Preisanpassung bis zu 5 % vorzunehmen.

Stornierung/Kündigung

Wird das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund durch die Auftraggeber beendet, erhält der Vermieter eine prozentuale Entschädigung, die sich nach folgenden Fristen staffelt:

  • Nach Vertragsunterzeichnung sind 10 % der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der bereits angefallenen Kosten fällig.
  • Innerhalb 26 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 25 % der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der bereits angefallenen Kosten fällig.
  • Innerhalb 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der bereits angefallenen Kosten fällig.
  • Innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 100 % der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der bereits angefallenen Kosten fällig.
  1. Die Auftraggeber verpflichten sich, das Fleet 3 von Ansprüchen Dritter, die auf Grund der vorzeitigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses entstanden sind oder entstehen werden, freizuhalten, sofern diese Aufwendungen nachweislich höher sind als die vereinbarte pauschale Entschädigung .
  2. Wird ein Veranstaltungsvertrag zwischen den Parteien vorzeitig beendet, gleich aus welchem Grund, so ist es den Auftraggebern verboten, die bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen Daten und Informationen, etwa über die Location, den Caterer oder den Veranstaltungsplan, für die Durchführung dieser oder einer ähnlichen Veranstaltung zu verwenden. Eine  Verwendung der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist insbesondere dann gegeben, wenn anstatt der Auftraggeber deren Angehörige, oder Dritte aus der Sphäre der Auftraggeber, ganz oder teilweise die mitgeteilten Kooperationspartner selbst oder durch Dritte mit Durchführung einer gleichen oder ähnlichen Dienstleistung für sich oder andere, auch für die Auftraggeber, beauftragt.
  3. Geschieht dies dennoch, so verpflichtet sich die Auftraggeber, an event all bzw fleet 3 in für Dienstleitungen, die als Leistungen Dritter über event all in zu buchen gewesen wären, eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens zu zahlen, sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von €  1.500,00.
  4. Beiden Parteien steht ein Kündigungsrecht nur aus wichtigem Grund jederzeit zu. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben bei beharrlichem Vertragsbruch, grober Verletzung der Treuepflicht, erheblichen  Rückstand bei Zahlungsverpflichtungen, mehrfaches absprachewidriges Verhalten, dass zu einer erheblichen Mehrbelastung des Vertragspartners führt und höhere Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Hochwasser, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle und Streiks.

Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schriftform
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Mieter Kaufmann ist, gemäß §38 ZPO bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.