|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fleet3 – Raum für Ideen
Eine Abteilung der G. Behrens,
Dipl. Ing. Olaf Behrens e.K.
Geschäftsführerin Maike Behrens
Köhlfleet-Hauptdeich 3
21129 Hamburg
Telefon 040.74 20 06 77
Fax 040.74 20 06 88
Mobil 0174.5 65 65 50
info@fleet3.de
www.fleet3.de
Download
AGB (.pdf, 37kb)
Allgemeines
Berechnungsgrundlage ist unsere jeweils
gültige Preisliste. Eventuelle Abweichungen
haben nur Gültigkeit, sofern diese
von uns schriftlich bestätigt wurden.
Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist
der Kunde nicht berechtigt, Rechte oder
Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder
teilweise an Dritte zu übertragen.
Stimmen wir zu, haften der Kunde und der
Dritte gesamtschuldnerisch. Alle Preise
gelten ab Hamburg. Kosten für Auf-
und Abbau sind nicht inbegriffen und werden
gesondert berechnet. Ein Umbau der Leihgeräte
ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere
für stromführende Teile. Ohne
besondere Vereinbarung dürfen die
gemieteten Geräte nur in unseren Studioräumen
verwendet werden.
Mietzeit
Die Mietpreise beziffern sich nach der
derzeit gültigen Preisliste und gelten
ab dem vereinbarten Zeitpunkt gemäß
der Buchung durch den Kunden. Von uns nicht
verschuldeter oder verspäteter Produktionsbeginn
bzw. –unterbrechungen werden voll berechnet.
Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen
oder halben Stunden aufgerundet. Bei längerer
Mietdauer ist die Vereinbarung von Pauschalpreisen
möglich. Die Regelmietzeit beträgt
9 Stunden, von 9.00 – 18.00 Uhr. Zeitliche Überschreitungen
der Tagesmietzeit werden gemäß
den Preislisten belastet. Am Wochenende
bzw. Feiertag ist das Studio zu räumen
oder gegen Wochenendgebühr durchgehend
anzumieten.
Bezahlung
Der Mietpreis ist sofort und in voller
Höhe zu entrichten. Sonderregelungen
sind möglich und bedürfen der
vorherigen Absprache und der Schriftform.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns vermieteten Geräte bleiben
uneingeschränkt unser Eigentum. Verkauf,
Vermietung oder Überlassung an Dritte
ist ohne unsere vorherige schriftliche
Einwilligung nicht gestattet. Verkaufte
Geräte und Waren sowie bearbeitete
Bildträger bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. Sicherheitsübereignung
oder Verpfändung unserer Geräte
und Materialien sind nicht zulässig.
Termine und Nutzung der Räumlichkeiten
und der technischen Einrichtungen
Die Räume und Geräte dürfen
nicht zweckentfremdet benutzt werden. Der
Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten
Termine für Beginn und Beendigung
der Produktion einzuhalten. Ein Anspruch
auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung
besteht nicht, ist aber im Rahmen des durchführbaren
prinzipiell möglich. Vereinbarte Termine
müssen spätestens 7 Tage vor
geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden,
da sonst die volle Berechnung entsprechend
unserer Preisliste fällig wird.
Der Kunde hat die bestehenden Arbeits-
und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen
Anordnungen und Vorschriften zu Materialien
und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung
oder Verunreinigung der Studioräume
und Geräte sowie eine Gefährdung
von Menschen verursacht werden könnte
(z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes
Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen)
ist untersagt. In Ausnahmefällen ist
eine schriftliche Erlaubnis und Studioaufsicht
erforderlich. Der Mieter haftet auch dann
für alle entstehenden Schäden.
In sämtlichen, dem Kunden überlassenen
Räumen, behalten wir das Hausrecht.
Wir können diese Räume jederzeit
selbst oder durch von uns beauftragte Personen
betreten.
Das Recht zur Nutzung während der
Mietzeit steht ausschließlich dem
Mieter zu. Untervermietung oder Überlassung
an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Vermieters zulässig.
Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll
erstellt, welches den Zustand der Mietsache
dokumentiert. Bei Rückgabe der Mietsache
wird ein Protokoll erstellt, welches den
Zustand der Mietsache dokumentiert.
Nach Beendigung der Mietzeit wird die Mietsache
von dem Mieter aufgeräumt, gereinigt
und in dem ursprünglichen Zustand
zurückgegeben, sofern nicht
anders vereinbart. Der Mieter hat sich
bei Übernahme von der ordnungsgemäßen
Beschaffenheit der Räume, Gegenstände
und des Zubehörs, wie der vereinbarten
Extras zu überzeugen. Mögliche
Mängel oder Fehlbestände sind
bei Übergabe zu rügen. Ohne einen
entsprechenden Vermerk ist dem Übergabeprotokoll
gilt der Zustand der Mietsache als von
ihm anerkannt. Der Mieter ist verpflichtet,
alle ihm überlassenen Räume und
Gegenstände ordnungsgemäß
und pfleglich zu behandeln.
Urheberrecht
Der Kunde ist verpflichtet, für alle
die in unseren Räumen zur Bearbeitung
und Herstellung von Bildaufnahmen erforderlichen
Urheberrechte, Leistungsschutz oder sonstige
Rechte auf eigene Rechnung ordnungsgemäß
zu erwerben und bestätigt dies mit
annehmen der Mietbedingungen.
Versicherung und Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte
sorgfältig zu behandeln. Er ist verpflichtet,
dass gesamte Material während der
Leihdauer gegen alle Risiken zu versichern
bzw. selbst in die Haftung einzutreten.
Entstehende Unkosten gehen zu Lasten des
Mieters. Der Mieter haftet für alle
während der Leihdauer entstandenen
Schäden. Ausgenommen hiervon sind
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit unseres Personals verursacht
wurden.
Für Kundeneigentum wird keine Haftung
übernommen.
Für mitgebrachte Gegenstände
jeder Art besteht kein Versicherungsschutz
und wir übernehmen auch keinerlei
Haftung. Der Kunde haftet für Sachschäden,
die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Besucher
in unseren Räumen bzw. an den Produktionsorten
entstehen. Er befreit uns von der Haftung
aller Schäden, die an der Produktion
beteiligten Personen oder Besuchern in
unseren Räumen zustoßen. Schadensfälle,
Defekte oder Verlust der gemieteten Geräte
nebst Zubehör sind uns unverzüglich
zu melden. Ist infolge unsachgemäßer
Behandlung oder nicht normaler Abnutzung
der Geräte eine Reparatur fällig,
geht diese zu Lasten des Kunden. Für
direkte und indirekte Schäden, die
durch Ausfall oder Störung an den
gemieteten Geräten oder durch unser
Personal verursacht werden, ist unsere
Haftung ausgeschlossen. Für unser
Personal haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz.
Preise
Unsere Mietpreise für die einzelnen Räumlichkeiten finden Sie unter "foto
& film" bzw. "event".
Stornokosten
Bei Stornierung dieses Vertrages durch
den Mieter werden dem Mieter Stornokosten
nach folgende Staffel berechnet:
bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Nettobetrages
bis 2 Tage vor Mietbeginn: 75% des Nettobetrages
danach: 100% des Nettobetrages
Gerichtsstand, Erfüllungsort,
Schriftform
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der
Mieter Kaufmann ist, gemäß §38 ZPO bei allen sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten Hamburg. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein oder werden, wird
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
oder Vereinbarungen sind durch wirksame
Bestimmungen oder Vereinbarungen zu ersetzen,
die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck
am nächsten kommen.
Weitere Vereinbarungen bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Download
AGB (.pdf, 37kb)
|
 |